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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dusk-oryx (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Fliesenlege- und Sanierungsarbeiten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Vor Auftragserteilung erfolgt in der Regel eine kostenlose Erstberatung vor Ort, bei der die Gegebenheiten geprüft und ein individuelles Angebot erstellt wird.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot des Auftragnehmers.

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • Bei Auftragserteilung: Anzahlung von 30% der Auftragssumme
  • Nach Fertigstellung: Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Termine und Fristen

Termine und Fristen werden individuell vereinbart und sind nach Möglichkeit verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände oder vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • Die Arbeitsstelle zugänglich und geräumt ist
  • Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden und nutzbar sind
  • Der Untergrund für die Fliesenverlegung geeignet ist oder entsprechend vorbereitet wird
  • Notwendige Genehmigungen eingeholt wurden

Mehrkosten, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel bei der Abnahme anzuzeigen. Offensichtliche Mängel, die bei der Abnahme nicht gerügt werden, gelten als genehmigt.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst nachzubessern. Nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das eingebaute Material Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.

Stand: August 2026